|
|
|
RICHTLINIEN FÜR MÜHLEN UND KONTROLLMASSNAHMEN
FÜR PANNONIA-QUALITÄTSGETREIDE |
|
|
|
Mühlen, die
PANNONIA-Qualitätsgetreide vermahlen, sind zu besonderer Sorgfalt und
lückenloser Dokumentation der Partien von der Übernahme des Getreides bis
zum Verkauf der Mahlprodukte verpflichtet. |
|
|
|
Transport, Lagerung und
Manipulation erfolgt getrennt von anderem Getreide um Vermsichungen zu
vermeiden. |
|
|
|
Nachfolgende Kontrollen
werden von autorisierten Vertretern der Versuchsanstalt für Müllerei in Wien
bzw. der Erzeugergemeinschaft PANNONIA durchgeführt: |
|
Getreideübernahme und Lagerung |
Übernahmedatum
Produzent
Getreideart
Qualität
Menge
Lagerzelle |
|
Vermahlung |
Vermahlungsdatum
Mahlprodukt |
|
Lagerung der
Mahlprodukte |
Lagerzelle |
|
Auslagerung
der Mahlprodukte |
Auslagerungsdatum
Kunde
Mahlprodukt |
|
|
|
Zur Qualitätsstabilisierung
darf, wenn erforderlich, nur Ascorbinsäure (=Vitamin C) verwendet werden, sonstige Zusatzstoffe sind verboten. |
|
|
|
Der Vorratsschutz ist
ausschließlich von konzessionierten Firmen oder Personen mit
Befähigungsnachweis durch Begasung mit abbau-baren, nicht resistenten Mitteln
durchzuführen. |