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RICHTLINIEN FÜR MÜHLEN UND KONTROLLMASSNAHMEN
FÜR PANNONIA-QUALITÄTSGETREIDE

   
  Mühlen, die PANNONIA-Qualitätsgetreide vermahlen, sind zu besonderer Sorgfalt und lückenloser Dokumentation der Partien von der Übernahme des Getreides bis zum Verkauf der Mahlprodukte verpflichtet.
   
  Transport, Lagerung und Manipulation erfolgt getrennt von anderem Getreide um Vermsichungen zu vermeiden.
   
  Nachfolgende Kontrollen werden von autorisierten Vertretern der Versuchsanstalt für Müllerei in Wien bzw. der Erzeugergemeinschaft PANNONIA durchgeführt:
  Getreideübernahme und Lagerung Übernahmedatum
Produzent
Getreideart
Qualität
Menge
Lagerzelle
  Vermahlung Vermahlungsdatum
Mahlprodukt
  Lagerung der Mahlprodukte Lagerzelle
  Auslagerung der Mahlprodukte Auslagerungsdatum
Kunde
Mahlprodukt
   
  Zur Qualitätsstabilisierung darf, wenn erforderlich, nur Ascorbinsäure (=Vitamin C) verwendet werden, sonstige Zusatzstoffe sind verboten.
   
  Der Vorratsschutz ist ausschließlich von konzessionierten Firmen oder Personen mit Befähigungsnachweis durch Begasung mit abbau-baren, nicht resistenten Mitteln durchzuführen.