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RICHTLINIEN ZUM VERTRAGSANBAU VON PANNONIA-QUALITÄTSGETREIDE

   
    Auswahl der Anbauflächen:
    Pannonisches Klimagebiet
    Flächen mit gesunden Fruchtfolgen
    Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen (z.B. 50 m Abstand zu stark befahrenen Straßen)
    Kennzeichnung von PANNONIA-Anbauflächen mit eigenen Feldtafeln
    Auswahl der PANNONIA-Qualitätsgetreidesorten:
    Qualitäts- und Ertragsstabilität
    Verwendung von kontrolliertem, gesundem Saatgut
    Krankheitsresistenz
    GMO-freie Sorten
    Pflege der Bestände im Sinne eines integrierten Pflanzenbaues:
    Gesundheit und Hygiene durch nachhaltige Fruchtfolge
    standortgerechte Sortenwahl
    Qualitäts- und gesundheitsorientierte Aussaat (Zeitpunkt, Menge, etc.)
    optimale Abstimmung der pflanzenbaulichen Pflegemaßnahmen
    Pflanzenernährung:
    regelmäßige Bodenanalysen
    optimale Düngezeitpunkte
    reduzierte und gut verteilte Düngemenge
    Einhaltung der Richtlinien der sachgerechten Düngung
    generelles Klärschlamm-Ausbringungsverbot
    Dokumentation, Rückverfolgbarkeit:
    Grundsatz der Rückverfolgbarkeit von Anbau – Ernte – Lagerung – Transport - Verkauf
    Lebensmittelhygieneverordnung als zentrale Richtlinie
    verpflichtende Ackerschlagkartei mit Dokumentation aller Maßnahmen auf dem Feld
    durchgängige Rückverfolgbarkeit der Waren in jeder Produktions- und Handelsstufe
    Verwendung von PANNONIA-Vertragsformularen
    Verpflichtung zur Vorlage der Lieferscheine bei Abholung durch PANNONIA-Mitarbeiter
    Verpflichtung zur Dokumentation und Rückverfolgbarkeit im Umgang mit Produktionshilfsmitteln